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Nutzungsbedingungen für die
GET Pay Zahlungsabwicklung

abgeschlossen zwischen

 

Global Event Technologies GmbH & CO KG,

FN 468649s

mit Sitz in der Neualmerstraße 37, 5400 Hallein, Österreich

- nachfolgend “GET“ genannt -

 

und

 

dem Kunden durch Annahme des Angebots und somit der Zustimmung der AGBs, 

nachfolgend “PARTNER oder KUNDE” genannt


 

Willkommen bei GET Pay - Zahlungsabwicklung, der vollständig integrierten, einheitlichen Zahlungsabwicklungssoftware, die Online- und Vor-Ort-Zahlungsabwicklungsdienste bietet und für die proprietäre, bargeldlose Zahlungs- und Zugangskontrollsoftware von GET entwickelt wurde, wie in jedem Angebot angegeben (die "GET Pay-Dienste"). 

 

Diese GET Zahlungsabwicklung Nutzungsbedingungen (die "GET Pay-Bedingungen") sind durch Bezugnahme in die GET Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angebote als integrierender Bestandteil aufgenommen, die zwischen GET und dem in dem entsprechenden Angebot identifizierten Kunden abgeschlossen werden. 

 

Diese GET-Pay-Bedingungen gelten nur für Kunden, die GET Pay-Dienste im Rahmen eines Angebotes von GET erwerben oder anderweitigen Zugang zu den GET Pay-Diensten erhalten. In diesen GET Pay-Bedingungen werden großgeschriebene Begriffe, die hierin nicht definiert sind, die Bedeutung haben, die ihnen im GET Angebot zugewiesen wird.

 

Präambel

 

(A) Global Event Technologies GmbH & Co KG ("GET"), ein im EU-Raum, nämlich in Österreich niedergelassenes Unternehmen, bietet für Musik-, Sport- oder Firmenveranstaltungen, Konferenzen, Messen oder andere temporäre oder dauerhafte Veranstaltungen eine auf Zugangskontrolle und bargeldlose Zahlungen spezialisierte Event-Service-Plattform als Software-as-a-Service an, die es Veranstaltungen unter anderem ermöglicht, Event-Erlebnisse, Speisen und Getränke sowie Waren und ähnliche Artikel sowohl online als auch vor Ort zu verkaufen;
 

(B) Adyen N.V., ein im EU-Raum, nämlich in Holland, niedergelassenes Unternehmen, bietet Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Dienstleistungen sowohl für Online- (Card Not Present (CNP)) als auch für Vor-Ort- (Point of Sale (POS)) Transaktionen an (diese Dienste werden als "Adyen-Dienste" bezeichnet);
 

(C) GET hat die Adyen-Dienste in die GET Pay-Dienste integriert, um Kunden die Möglichkeit zu geben, über die GET Pay-Dienste Waren und Dienstleistungen an ihre Veranstaltungsbesucher und andere Kunden zu verkaufen;

(D) Um regulatorische und Scheme-Regeln-Anforderungen (wie unten definiert) zu erfüllen, ist Adyen verpflichtet, auch teilweise eine direkte vertragliche Beziehung zum Kunden zu haben und folgende Dienstleistungen zu erbringen: 

(i) Durchführung von Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Diensten, 

(ii) Durchführung von Know Your Customer (KYC)- und Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorfinanzierungs (AML)-Verifikationen, 

(iii) Bereitstellung von Zahlungsterminals und
(iv) Erbringung von Support auf der dritten Ebene (zusammen die "Adyen GET Pay-Dienste");
 

(E) Es ist jedoch die Absicht von Adyen und GET, dass in Bezug auf den Kunden die kommerzielle Beziehung, die Kundenbetreuung, das Risikomanagement und das Kontomanagement, soweit praktisch und rechtlich möglich und im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Scheme-Regeln, mit GET als Vertragspartner erfolgen werden (die "GET Pay-Dienste");

 

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien in Hinblick auf die GET Pay-Dienste Nachstehendes:

​

1. Vereinbarte Bedigungen zwischen Adyen und dem Kunden für Adyen GET Pay-Dienste
 

1.1. Adyen - Kundenbedingungen. Die Adyen GET Pay-Dienste (z. B. die Bereitstellung von Adyen: 

​

(a) Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Diensten;

(b) Know Your Customer (KYC)- und Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorfinanzierungs (AML)-Verifikationen; und

(c) Support auf der dritten Ebene)

 

unterliegen ausschließlich den Adyen für Plattformen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine separate Vereinbarung zwischen Adyen und dem Kunden (Merchant) sind, sowie jeder anderen Vereinbarung oder mit Übereinkommen zwischen Adyen und dem Kunden (zusammen die "Adyen - Kundenvereinbarung"). Adyen ist Inhaber einer Banklizenz.

 

Der Kunde erklärt und sichert Adyen und GET gegenüber zu, dass:

(a) der Kunde die Adyen für Plattformen Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert und einhalten wird und

(b) der Kunde die GET Pay-Dienste nicht in einer Weise nutzen wird, die:

(i) über die zulässigen Nutzungen hinausgeht und/oder

(ii) gegen die hier festgelegten unzulässigen Nutzungen verstößt.

 

Die Adyen-Kundenvereinbarung umfasst unter anderem die Dienstbeschreibung (die "Adyen Service Description"), sowie die Bedingungen für die Zahlungsterminaldienste (wie unten definiert) und Dokumente, die in solchen Vereinbarungen oder Verständigungen verlinkt sind. 

 

Klarstellend wird festgehalten, dass GET keine Vertragspartei der Adyen - Kundenvereinbarung ist, aber der Kunde anerkennt, dass:

(i) jede Darstellung, Garantie, Zusage oder Verpflichtung, einschließlich einer Haftungsübernahmeverpflichtung, die der Kunde gegenüber Adyen abgibt, auch gegenüber GET abgegeben wird und GET das Recht hat, solche Darstellungen, Garantien, Zusagen und Verpflichtungen gegenüber dem Kunden im eigenen Namen / und/oder im Namen und auf Rechnung von Adyen durchzusetzen; und

(ii) jede Haftungsfreistellung, Haftungsbeschränkung oder sonstige Beschränkung, die zugunsten von Adyen gemacht wird, auch zugunsten von GET gemacht wird und GET das Recht hat, solche Haftungsfreistellungen, Haftungsbeschränkungen oder sonstigen Beschränkungen für den eigenen Nutzen im eigenen Namen von GET und/oder im Namen und auf Rechnung von Adyen durchzusetzen.

 

1.2. weiteren Vertragsbedingungen, welche von Adyen für den Kunden vorgegeben sind, nämlich

  • Plattformen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 

  • die hier festgelegten unzulässigen Nutzungen,

  • die Adyen-Merchantvereinbarung,

  • die Zahlungsterminaldienste, sowie

  • die Allgemeinen Dienstleistungsbeschreibung, sowie

  • sonstige alle in diesen oben angeführten Bedingungen verwiesenen Bedingungen und sonstige Festlegungen, und 

  • die Adyen-Vendor-Vereinbarung, 

sind integrierender Bestandteil dieser GET-Pay Nutzungsbedingungen und werden als solche vom Kunden akzeptiert.

 

Auch wenn GET hier als Schnittstelle zu Adyen fungiert und GET Vertragspartner des Kunden ist, anerkennt der Kunde, dass die Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Dienste sowie andere Ayden GET-Pay-Dienste direkt gegenüber dem Kunden von Adyen und nicht von GET erbracht werden. 

 

Der Kunde anerkennt und stimmt ausdrücklich zu, dass die alleinige Verantwortung und somit auch die Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen betreffend dieser hier angeführten Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Dienste sowie sämtliche anderer Adyen GET-Pay-Dienste direkt gegenüber Adyen geltend zu machen sind.

Die Bereitstellung sämtlicher Adyen GET-Pay-Dienste liegt alleine in der Verantwortung von Adyen.


 

GET übernimmt somit keine Verantwortung und Haftung dafür und erklärt und sichert der Kunde zu,  für jegliche Schäden und Haftungen oder sonstige Ansprüche allein direkt gegen Adyen vorzugehen und diesbezüglich GET schad- und klaglos zu halten. 

 

2. Vereinbarte Bedingungen zwischen GET und dem Kunden für GET Pay-Dienste

 

​2.1. Rahmenbedingungen und Kommunikation. Während Adyen die Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Dienste sowie andere Adyen GET Pay-Dienste bereitstellt und erbringt, bietet GET Kontomanagement, Kundenservice und andere GET Pay-Dienste an. Die Bestimmungen dieses Punktes 2 regeln die Bereitstellung der GET Pay-Dienste durch GET und die Nutzung der GET Pay-Dienste durch den Kunden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die für die GET Pay-Dienste bereitgestellte Preisgestaltung für den Kunden vorsieht, dass, sofern nicht ausdrücklich von Adyen oder GET angefordert, alle Kommunikation mit dem Kunden in Bezug auf die GET Pay-Dienste über GET erfolgen wird. Der Kunde erklärt und sichert somit zu, dass er nicht direkt mit Adyen kommunizieren wird, es sei denn, dies wird von Adyen ausdrücklich angefordert oder von Adyen oder GET genehmigt.
 

2.2. Genehmigung zur Anmeldung. Bevor der Kunde die GET Pay-Dienste in Anspruch nehmen kann, muss er sowohl von GET als auch von Adyen zugelassen werden. Für die Erbringung und im Rahmen dieser Genehmigung wird GET mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die von GET und Adyen benötigten Informationen zur Qualifikation und Genehmigung des Kunden zu sammeln. Im Zusammenhang mit diesen Genehmigungen wird der Kunde GET alle von GET angeforderten Informationen bereitstellen, einschließlich der Informationen, die Adyen benötigt, um zu bestätigen, dass der Kunde die Anforderungen des anwendbaren Rechts sowie aller Bedingungen, einschließlich der Scheme-Regeln und der Know-Your-Customer-Anforderungen, erfüllt. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses kann Adyen den Kunden direkt kontaktieren und zusätzliche Informationen anfordern, wobei Adyen GET über solche zusätzlichen Anfragen schriftlich informieren wird. 

 

Der Kunde erklärt und sichert zu, dass:

(a) die im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren eingereichten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und korrekt sind, und

(b) wenn solche Informationen später unvollständig, unwahr oder ungenau werden, der Kunde GET von sich aus über die geänderten Informationen schriftlich informiert, die GET und / oder Adyen verwenden können, um den Zugang zu den GET Pay-Diensten auszusetzen oder zu beenden.

 

2.3. Integration. GET ist dafür verantwortlich, die Adyen-Dienste allgemein in die GET-Plattformdienste zu integrieren, insbesondere im Hinblick auf den Kunden. Dies umfasst die Einrichtung und Verwaltung der Einstellungen und Konfigurationen für den Kunden innerhalb der Adyen-Plattform. Alle über die GET Pay-Dienste abgewickelten Transaktionen werden von einem Adyen-Fraud Control Tool (das "Fraud Control Tool") überprüft, das eine Reihe von Prüfungen für eine Transaktion durchführt und der Transaktion eine resultierende Gesamtpunktzahl zuweist, die die Wahrscheinlichkeit angibt, inwieweit die Transaktion betrügerisch ist. GET kann im Namen des Kunden die Punktwerte für das Fraud Control Tool konfigurieren, um zu bestimmen, wie das Fraud Control Tool Transaktionen bewerten wird.

 

GET lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Nichtfunktionieren oder der Unrichtigkeit des Fraud Control Tools ab, und haftet auch nicht für Entscheidungen oder Anweisungen, welcher Art auch immer, im Zusammenhang mit dem Fraud Control Tool.

 

Der Kunde hält diesbezüglich GET schad- und klaglos und anerkennt, dass diese direkt gegenüber Adyen geltend gemacht werden müssen. 

 

2.4. Technischer Support für GET Pay-Dienste. GET ist verantwortlich für die Bereitstellung von Support auf der ersten und zweiten Ebene für die GET Pay-Dienste, einschließlich wie in den Bedingungen für die Zahlungsterminaldienste vorgesehen.
 

2.5. Zahlungsterminals. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er allein dafür verantwortlich ist, die Bedingungen für die Zahlungsterminaldienste in Bezug auf die Nutzung und Handhabung des Zahlungsterminals einzuhalten. Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit von GET oder Adyen aktualisiert werden, einschließlich der Festlegung von Verpflichtungen des Händlers. Jegliche Funktionsstörungen oder sonstige Fehlerquellen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die aktuellen Bedingungen für die Zahlungsterminaldienste nicht eingehalten hat, sind alleine im Verantwortungsbereich vom Kunden und alleine von diesem auf seine Kosten zu beheben.
 

2.6. GET ist autorisierter Vertreter des Kunden. Der Kunde bezeichnet und bestellt GET hiermit als seinen autorisierten Vertreter in Bezug auf die GET Pay-Dienste und ermächtigt GET, auf die im Zusammenhang mit den GET Pay-Diensten verarbeiteten Kundendaten zuzugreifen und diese zu nutzen, einschließlich der Verarbeitung durch Adyen.

 

​3. Zahlungen, Rücklage, Gebühren und Finanzberichterstattung

 

​3.1. Transaktionsgelder. Adyen erhält die Abrechnung für verarbeitete Zahlungstransaktionen für den Kunden von den jeweiligen Drittanbieter-Acquirern oder Schemesn (wie in den Adyen - Kundenbedingungen definiert). Vorbehaltlich der GET Pay-Bedingungen oder einer anderen entsprechenden Bestimmungen oder Bedingungen von GET, die spezifisch für den Kunden ist, veranlasst GET, dass Adyen die von Kunden über die GET Pay-Dienste abgewickelten Transaktionen erhaltenen entsprechenden Mittel direkt:

(a) auf die festgelegten Bankkonten des Kunden ("Transaktionsgelder"), die Teil der KYC-Dokumentation waren, oder

(b) auf die festgelegten Bankkonten von GET ("Transaktionsgelder") überwiesen werden.

 

Die Einzahlung von Transaktionsgeldern von Adyen auf festgelegte Kundenkonten oder von GET-Konten auf festgelegte Bankkonten des Kunden unterliegt einer entsprechenden Verzögerung oder einer Verzögerung, die im Rahmen eines billigen Ermessens von GET liegt (z. B. Transaktionsdatum plus sieben Tage, frühestens aber fünf Tage nach Veranstaltungsende).

 

Transaktionsgelder unterliegen folgenden Bedingungen:

(a) Abzug aller zu diesem Zeitpunkt fälligen Gebühren;

(b) allen anderen Abzügen, die dem Kunden von GET bekannt gegeben wurden, einschließlich Rückerstattungen und Rückbuchungen;

(c) Einbehaltung im Zusammenhang mit Verdacht auf Betrug, illegale Aktivität oder bei voraussichtlicher Rückbuchung (wie in der Adyen-Kundenvereinbarung definiert); und

(d) etwaige Rücklagen, die wie unten beschrieben gebildet werden. GET behält sich das Recht vor, den Betrag der Einzahlung der Transaktionsgelder auf das vom Kunden angegebene Konto um überfällige oder noch fällig werdende Beträge zu kürzen, die der Kunde GET im Rahmen des angenommenen Angebots und somit auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages schuldet. 

 

3.2. Rücklage. GET ist ermächtigt, selbstständig einen Geldbetrag zu bestimmen, der von GET oder Adyen auf einem separaten Rücklagekonto (einer "Rücklage") gehalten wird, um die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß GET Pay-Bedingungen zu sichern. GET kann aus jedem Grund, der mit Ihrer Nutzung der GET Pay-Dienste zusammenhängt, eine solche Rücklage  verlangen. Die Höhe der Rücklage wird von GET nach billigem Ermessen festgelegt, um mögliche Verluste für GET oder Adyen zu decken. Die Rücklage kann von GET jederzeit nach eigenem Ermessen auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren, einschließlich des Zahlungsverhaltens des Kundes, einer Bonitätsprüfung, der Höhe eines allfällig getroffenen Schiedsspruchs oder eines gefällten Gerichtsurteils gegen den Kunden, oder aus anderen sachlichen Gründen, oder wie von GET oder Adyen festgelegt oder gefordert, erhöht, reduziert oder aufgehoben werden.

Der Kunde gewährt und räumt GET ein Sicherheitsinteresse und ein vertragliches Pfandrecht an allen Geldern ein, die sich in einer Rücklage befinden, und ermächtigt GET außerdem, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden Abhebungen oder Abbuchungen von der Rücklage vorzunehmen, um Beträge die der Kunde GET schuldet, einzuziehen. GET wird aber nach erfolgter Inanspruchnahme der Rücklagen den Kunden darüber schriftlich informieren.

Der Kunde unterzeichnet alle zusätzlichen Dokumente, die für GET erforderlich sind, um unser Sicherungsrecht an den Geldern in der Rücklage zu begründen oder zu vervollkommnen. Dieses Sicherungsrecht besteht so lange, wie GET Gelder in der Rücklage hält.
 

3.3. Gebühren. Der Kunde zahlt die Gebühren an GET gemäß der Gebührentabelle, der in dem/den jeweiligen Angebot(en) aufgeführt ist. Wenn keine Gebühren vereinbart wurden, gelten die im Anhang der Vereinbarung aufgeführten Standardgebühren.

 

3.4. Reporting. Es liegt alleine im Belieben von GET, dass dem Kunden über die Plattform oder auf eine andere Weise der Kontostand betreffend dessen GET-Konto zur Verfügung gestellt wird. Dieser Kontostand wird dem Kunden zur Bequemlichkeit als Service zur Verfügung gestellt, ohne dass dazu eine rechtliche Verpflichtung von GET besteht.

Die Informationen auf der Plattform können aus verschiedenen Gründen ungenau sein, darunter langsame Verarbeitung oder Berichterstellung durch Adyen, Internetverzögerungen, verlorene Geräte mit offline Transaktionen auf dem Gerät oder langsame oder ungenaue Verarbeitung durch GET. In keinem Fall garantiert GET - und tatsächlich spricht sich GET ausdrücklich gegen - die Genauigkeit der Kontoinformationsdaten ab.

Falls der Kunde Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen aufgrund allfällig ungenauer Informationen im Kontostand seines GET-Kontos trifft, erfolgen solche Entscheidungen und Maßnahmen, somit einschließlich jegliche Handlung oder jegliche Unterlassung, ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden, und haftet GET nicht für solche Entscheidungen, Maßnahmen, Handlungen oder Unterlassungen. 

Diesbezüglich hält der Kunde GET schad- und klaglos.

 

Bevor der Kunde eine Entscheidung auf Grundlage der ihm zugegangenen Informationen betreffend seinem GET-Konto trifft, hat der Kunde die Informationen unabhängig zu überprüfen., Ein Unterlassen dieser Überprüfungspflicht geht alleine zu Lasten des Kunden und ist auf diesem auch zu verantworten. 

 

​4. Adyen, Schemes und regulatorische Gebühren und Strafen.

 

Bei Verstößen des Kunden gegen bestimmte wesentliche Anforderungen der Scheme-Regeln können einige Schemes (zB Mastercard, Visa, etc.) erhebliche Strafen verhängen, die von 25.000 EUR bis über 1 Million EUR reichen können. Die Schemes tun alles, um die zahlenden Kunden, Händler und Anbieter vor Missbrauch, Betrug, illegalen Aktivitäten, Verstoß gegen anwendbare Gesetze und übermäßigen Kosten zu schützen. Wesentliche Beispiele für Scheme-Regeln, die solchen Strafen unterliegen können, sind:

​

(a) die Verwendung der Zahlungsmethode für Produkte oder Dienstleistungen, die nicht den Produkten und Dienstleistungen entsprechen, für die der Kunde ausdrücklich autorisiert wurde;

(b) die Verwendung der Zahlungsmethode für Produkte oder Dienstleistungen, die gegen anwendbare Gesetze verstoßen;

(c) die Verwendung der Zahlungsmethode für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, für die die Schmese die Verwendung ausdrücklich verboten haben (z. B. Erwachseneninhalte, Waffen, Drogen, gefälschte Waren);

(d) die Verwendung der Zahlungsmethode zugunsten einer dritten Partei / der Weiterverkauf der Verwendung der Zahlungsmethode an eine dritte Partei (die Autorisierung zur Verwendung einer Zahlungsmethode ist streng persönlich);

(e) der Prozentsatz der Transaktionen eines Kunden, der einer Rückbuchung unterliegt, liegt über dem anwendbaren akzeptablen Niveau;

(f) Verstöße gegen Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf Zahlungsdaten und insbesondere Details von verwendeten Kreditkarten wie die CVC-Nummer oder die Kreditkartennummer;

(g) betrügerische, irreführende Aktivitäten, bei denen Kunden, die Zahlungen leisten, das Opfer sind.

 

​5. Laufzeit und Kündigung der GET Pay-Bedingungen; Aussetzung


Die Laufzeit dieser GET Pay-Bedingungen bleibt gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Angebots und abgeschlossenen Vertrages in Kraft, sofern sie nicht gemäß diesem Punkt 5 gekündigt wird.

Während der Laufzeit der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Vertragsdauer gelten die hier angeführten GET Pay-Bedingungen. GET ist jedoch ermächtigt, jederzeit:

​

(a) den GET Pay-Dienstteil eines Angebots aufzukündigen oder 

(b) den Zugang zu den GET Pay-Diensten auszusetzen, einschließlich aus folgenden Gründen: 

(i) Adyen stellt die Bereitstellung der Adyen-Dienste ein; 

(ii) bei einer Bedrohung für die technische Sicherheit oder technische Integrität des GET Pay-Dienstes; oder 

(iii) bei einem Verstoß oder einer Verletzung durch den Kunden gegen geltendes Recht, einschließlich der Scheme-Regeln, oder gegen eine vertragliche Verpflichtung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Adyen-Kundenvereinbarung. 

 

Wenn der GET Pay-Dienst – aus welchen Gründen auch immer – ausgesetzt wird, kann GET eine Reaktivierungsgebühr erheben, um den GET Pay-Dienst wiederherzustellen.

 

​6. Haftung und Entschädigung


Die Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und Entschädigungsverpflichtungen, die im Angebot und dann in der Auftragsbestätigung mit dem Kunden von GET festgelegt sind, gelten auch für diese GET Pay-Bedingungen.

Ungeachtet des Vorstehenden gelten betreffend Haftung und Entschädigung noch folgende Punkte:

 

​6.1. Keine Haftung für Dritte. GET haftet nur für eigene Handlungen oder Unterlassungen und nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, einschließlich Adyen, Schemes und Acquirern, oder für Ereignisse oder Aktivitäten, die außerhalb der Systeme des Prozessors entstanden sind (wie Internetstörungen oder Fehlfunktionen in Systemen von Drittanbietern), es sei denn, solche Ereignisse wurden durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von GET verursacht.

 

6.2. Begrenzte Gesamthaftung. Die Gesamthaftung von GET gemäß diesen GET Pay-Bedingungen für Vertragsbruch, unerlaubte Handlung oder unter einer anderen rechtlichen Theorie in einem Kalenderjahr ist auf einen Betrag beschränkt, der dem geringeren entspricht von:

​

(a) 1.000 EUR und

(b) dem Betrag der erhaltenen GET Pay-Gebühren.


Diese begrenzte Gesamthaftung wird ausdrücklich vom Kunden anerkannt, und erfolgt die Begrenzung dieser Gesamthaftung, soweit diese nicht gegen zwingendes Recht verstößt.

GET haftet jedenfalls nicht für besondere, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich Verlust von Gewinn, Geschäft, Verträgen, Einnahmen oder erwarteten Ersparnissen oder Schäden am guten Ruf), die infolge von Vertragsbruch, unerlaubter Handlung oder unter einer anderen rechtlichen Theorie entstehen.

 

6.3. Kunden-Entschädigung. Der Kunde wird GET, seinem Management und die Geschäftsführung,, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von jeglichen Ansprüchen freistellen, sowie verteidigen und schadlos halten, die sich ergeben aus:

​

(a) Kundenverstoß gegen jegliche Verpflichtungen des Kunden gemäß diesen GET Pay-Bedingungen, einschließlich eines Verstoßes gegen geltendes Recht (einschließlich der Scheme-Regeln) oder eines Verstoßes gegen die Adyen-Merchant-Vereinbarung;

(b) jeder Geldbuße oder anderen Beträgen, die GET für eine Handlung oder Unterlassung des Kunden auferlegt werden, einschließlich der in Punkt 4 beschriebenen Scheme-Regeln, oder

(c) im Zusammenhang mit einem Veranstaltungsort, der dem Kunden gehört oder von ihm betrieben wird.

​
 

Stand: 2024

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​

Appendix

​

Standardgebühren für Deutschland & Österreich
 

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